Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf 2011 Hier wird deutlich, dass Reiki keine Ausübung der Heilkunde darstellt und somit keine heilpraktische Ausbildung zur Ausübung erforderlich ist.
Dies wurde auch in einem Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 02.03.2004 bereits so entschieden (BvR 784/03). beschluss_vg_duesseldorf_reiki_01.pdf PDF-Dokument [68.8 KB]